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  • Welche Qualifikationen hat Anna-Sophia Klüber?
    Anna-Sophia Klüber ist Diplom-Pädagogin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Schwerpunkt auf Verhaltenstherapie.
  • Welche zusätzlichen Qualifikationen hat Anna-Sophia Klüber?
    Neben ihrer psychotherapeutischen Arbeit ist Anna-Sophia Klüber Meditationslehrerin und befindet sich in Weiterbildung zur Gestalttherapeutin.
  • Welche Probleme können in der Praxis behandelt werden?
    Die Praxis behandelt unter anderem depressive Episoden, Ängste, Essstörungen, Zwangsstörungen, Schulprobleme und selbstverletzendes Verhalten.
  • Kann ich auch ohne Überweisung einen Termin vereinbaren?
    Ja, Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Es ist jedoch empfehlenswert, vorher die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären.
  • Wie erfolgt die Abrechnung der Therapiekosten?
    Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei privat Versicherten und Selbstzahlern werden in der Regel gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen ab dem 1. Juli 2024 abgerechnet. Privatversicherte sollten sich vor Therapiebeginn bei ihrer Versicherung über die Kostenübernahme informieren, da nicht alle Tarife alle Leistungen abdecken. Bei gesetzlich Versicherten gibt es unter Umständen kein direktes Kostenerstattungsverfahren. Das Kostenerstattungsverfahren kann jedoch in Einzelfällen in Betracht gezogen werden, und weitere Informationen sind oft auf Anfrage erhältlich. Eine detaillierte Übersicht über Honorare und Leistungen ist häufig in einem angehängten PDF-Dokument zu finden. Für Selbstzahler ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, da die Sitzungen direkt in Rechnung gestellt werden. Honorar- und Leistungsübersicht nach §2 GOÄ Bitte beachten: Die Honorare und Leistungen können während laufender Psychotherapien angepasst werden, falls es zu einer Novellierung der GOP oder zu Änderungen der Abrechnungsempfehlungen kommt.
  • Wie kann ich die Praxis am besten erreichen?
    Die Praxis ist von Montag bis Donnerstag zwischen 12:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Termine können per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.
  • Bieten Sie Probatorische Sitzungen an?
    Ja, probatorische Sitzungen sind möglich, um festzustellen, ob eine vertrauensvolle Basis für die Therapie besteht und ob diese fortgesetzt werden soll. (Wenn Sie bei einer PKV versichert sein, ist es jedoch möglich, dass nicht alle Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Eine Ausnahme bildet zudem, sowohl bei PKV und Beihilfe, die Vergütung von probatorischen Sitzungen sowie die Vergütung einer Langzeittherapie (ab der 25. Sitzung). Hier werden weiter Zuzahlungen nach §2 GOÄ anfallen.
  • Was ist Psychotherapie?
    Das Wort Psychotherapie bedeutet übersetzt „Behandlung der Seele“ oder Behandlung von seelischen Problemen. Es leitet sich aus dem altgriechischen Wort „Psyche“ ab, was so viel bedeutet wie Seele, Hauch, Atem. ​ Nicht jede:r darf eine Psychotherapie durchführen. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in rechtlich geschützt und nur Menschen, die eine sogenannte Approbation (Berufszulassung) erworben haben, dürfen sich so nennen und den Beruf ausüben. ​ Die Krankenversicherungen haben drei psychotherapeutische Verfahren für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anerkannt und übernehmen deshalb auch die Kosten. Hierzu zählen die Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“).
  • Was ist Verhaltenstherapie?
    Verhaltenstherapie vereint verschiedene Therapieansätze und ein breites Spektrum an psychotherapeutischen Methoden, sie bezieht ihre wissenschaftliche Basis aus der psychologischen Forschung und ist stets um Weiterentwicklung bemüht ist. Die Verhaltenstherapie fußt im Kern auf den Lerngesetzen (klassisches Konditionieren, operantes Konditionieren, Modelllernen, kognitives Paradigma), der Entwicklungspsychologie, der Entwicklungspsychopathologie (Entstehung, Entwicklung und Ausgestaltung psychischer Störungen), einschließlich der Neurowissenschaften. Prinzipien der Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter: Verhaltenstherapie ist… ​…problemorientiert: Behandlung setzt am aktuellen Problemverhalten an, hierzu wird das Problemverhalten analysiert. …zielorientiert: es werden gemeinsam Therapieziele festgelegt. …handlungsorientiert: aktives Einüben neuen Verhaltens und somit die praktische Anwendung der in der Therapie gewonnenen Einsichten. …nicht auf das therapeutische Setting begrenzt: Übertragung der Therapie in konkrete soziale Situationen, dabei können auch wichtige Personen des sozialen Raums (Lehrer:innen, Eltern) in die Therapie mit einbezogen werden. …transparent und Hilfe zur Selbsthilfe: Offenheit steht an oberster Stelle, alle Beteiligten werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend über auslösende und aufrechterhaltende Faktoren informiert.
  • Was versteht die Verhaltenstherapie unter Verhalten?
    In der Verhaltenstherapie geht es um mehr als nur das sichtbare Verhalten. Es beinhaltet auch die Gefühle, Gedanken, Motive und Bedürfnisse einer Person. Die Therapie untersucht, warum Probleme entstehen und wie sie aufrechterhalten werden. Unser Verhalten wird durch unsere Gene, Erlebnisse und die Beziehungen zu anderen geprägt. Diese Erfahrungen formen unsere Überzeugungen über uns selbst und die Welt. Diese Überzeugungen beeinflussen, wie wir die Handlungen anderer interpretieren und wie wir auf sie reagieren. Wenn diese Gedanken und Gefühle zu problematischem Verhalten führen, kann eine Therapeutin oder ein Therapeut helfen, diese Muster zu durchbrechen.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Psychotherapiepraxis für Kinder und Jugendliche und einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis?
    In einer Psychotherapiepraxis finden reguläre Therapiesitzungen statt, meist wöchentlich, und dauern typischerweise 50 Minuten. Psychotherapeuten haben Psychologie oder Pädagogik studiert und eine spezielle Ausbildung abgeschlossen. Im Gegensatz dazu wird eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis von einem Facharzt geleitet, der auf Diagnostik, Beratungen und medikamentöse Behandlungen spezialisiert ist. Hier finden maximal drei Termine pro Quartal statt. Psychiater können Medikamente verschreiben, während Psychotherapeuten dies nicht dürfen. Zusätzlich können in psychiatrischen Praxen auch Gruppentherapien und verlängerte Unterstützung über die Diagnostik hinaus angeboten werden.
  • Was tun, wenn's dringend ist?
    In akuten Notfällen oder dringenden Situationen, insbesondere wenn es um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geht, ist schnelles Handeln entscheidend. Hier sind wichtige Notfallnummern, die Sie kontaktieren können: Kindernotdienst (für Kinder bis 14 Jahre): Tel: (030) 61 00 61 Jugendnotdienst (für Jugendliche ab 14 Jahre): Tel: (030) 61 00 62 Mädchennotdienst (für Mädchen von 12-21 Jahren): Tel: (030) 61 00 63 BIG-Hotline bei häuslicher Gewalt: Tel: (030) 611 03 00 Je nach Ihrem Wohnbezirk oder Landkreis stehen Ihnen folgende Kliniken zur Verfügung: Berlin Mitte/Friedrichshain-Kreuzberg/Neukölln/Treptow Vivantes Klinikum im Friedrichshain, Tel: (030) 13 02 30 Lichtenberg/Marzahn-Hellersdorf Evangelisches Krankenhaus Königin-Elisabeth-Herzberge, Tel: (030) 54 72 30 02 Charlottenburg Wilmersdorf/Spandau DRK Kliniken Berlin/Westend, Tel. (030) 3035 4515 Tempelhof-Schöneberg/Steglitz-Zehlendorf St. Joseph Krankenhaus Tempelhof, Tel: (030) 78822036 Pankow/Reinickendorf Helios-Klinikum Berlin-Buch, Tel: (030) 94012760 Barnim/Uckermark Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde, Tel: (033 34) 53 237 Overhavel/Osprignitz-Ruppin Ruppiner Kliniken Neuruppin, Tel: (033 91) 39 29 10 Havelland/Potsdam-Mittelmark Asklepios Fachklinikum Brandenburg, Tel: (033 81) 780 Dahme-Spreewald/Potsdam-Mittelmark/Oder-Spree Asklepios Fachklinikum Lübben, Tel: (035 46) 29 292 Zögern Sie nicht, im Notfall sofort Hilfe zu suchen und sich an die nächstgelegene Einrichtung zu wenden. Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder hat oberste Priorität.
  • Wann ist eine Therapie sinnvoll?
    Eine Therapie kann sinnvoll sein, wenn man psychische oder emotionale Probleme nicht mehr selbstständig bewältigen kann und Unterstützung benötigt.
  • Welche Schritte sind notwendig, um eine Therapie zu beginnen?
    Zunächst sollte ein Kennenlerngespräch vereinbart werden, in dem abgeklärt wird, ob eine Therapie notwendig und möglich ist. Danach erfolgen die Registrierung und gegebenenfalls die Antragstellung bei der Versicherung.
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