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KOSTEN

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit habe ich keine vertragspsychotherapeutische Zulassung. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Kostenübernahme einer Psychotherapie bei mir.

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie zunächst prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Wichtig ist, dass Sie sich bitte vor Beginn der ersten Stunde bei Ihrer Versicherung erkundigen, wie viele Stunden für eine Psychotherapie übernommen werden (Probatorik, Behandlungsstunden) und welche Unterlagen Sie für eine Genehmigung entsprechend einreichen müssen. Um eine Psychotherapie zu beginnen muss diese zuvor schriftlich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung beantragt werden. Ich schließe mit den Patient:innen eine sogenannte Honorarvereinbarung vor Beginn der Behandlung ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Was dies im Einzelnen bedeutet, kläre ich gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.

Beihilfe für Beamt:innen

Für Beamt:innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut:innen. Bitte erkundigen Sie sich auch hier vorab nach den allgemeinen Bedingungen für eine Kostenübernahme.

Gesetzliche Krankenversicherung

Um als gesetzlich versicherte Person  eine Psychotherapie in einer Privatpraxis durch die Gesetzliche Krankenkasse erstattet zu bekommen, muss der Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gegangen werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn niedergelassene Psychotherapeut:innen aufgrund einer zu hohen Auslastung, keine Therapieplätze innerhalb einer zumutbaren Wartezeit anbieten können. Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“.

Bevor ein Kostenerstattungsverfahren angestrebt wird, sollten Sie jedoch versuchen, einen Therapieplatz bei einer/m niedergelassenen Kolleg:in zu bekommen. Neben dem Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Psychotherapeut:innen erkundigen können, können Sie auch selbst auf folgenden Seiten in Ihrer Nähe suchen: 

https://www.therapie.de/therapeutensuche/ergebnisse/?ort=Berlin

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung

https://psych-info.de/#filter

 

Sollten Sie mindestens fünf, besser acht Absagen bekommen oder nur Therapieplätze mit unzumutbarer Wartezeit (länger als 6 Wochen) angeboten bekommen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Notieren Sie sich bitte alle Anfragen in einer Tabelle. 

 

BKK VBU-Versicherte

Ich unterstütze BKK VBU-Versicherte im Rahmen der integrierten Versorgung über den regulären Versorgungsauftrag hinaus. Ein Termin für ein Erstgespräch kann direkt mit mir oder über die BKK VBU vereinbart werden. Sie brauchen zum Erstgespräch dann einen gültigen Überweisungsschein (aktuelles Quartal) vom Haus- oder Facharzt / von der Haus- oder Fachärztin, sowie die in den nächsten Wochen folgende Teilnahmeerklärung.

Selbstzahler:innen

Eine Psychotherapie kann auch selbst gezahlt werden, wenn Sie die Leistungen nicht von Ihrer Krankenversicherung übernehmen lassen wollen. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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