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KOSTEN

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit habe ich keine vertragspsychotherapeutische Zulassung und kann somit nicht ohne Weiteres gesetzlich versicherte Menschen behandeln. Eine Behandlung von gesetzlich Versicherten kann in Einzelfällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren erfolgen. 

Stand Oktober 2024

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar, sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.

Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch die PBeaKK hat sich diesen Empfehlungen angeschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart. Diese führen zu einer angemesseneren Vergütung einzelner Leistungen.

Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung, bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr mitversichertes Kind, von diesen abgedeckt werden - denn nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten für die Durchführung einer Psychotherapie, bzw. für mitversicherte Familienangehörige.

Die entsprechenden Kosten (pdf "Tabelle Honorar- und Leistungsübersicht nach GOP (§2 GOÄ)") sollen nun seit dem 01.07.2024 in z. T. voller Höhe von der Beilhilfe übernommen werden. Wenn Sie bei einer PKV versichert sein, ist es jedoch möglich, dass nicht alle Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Eine Ausnahme bildet zudem, sowohl bei PKV und Beihilfe, die Vergütung von probatorischen Sitzungen sowie die Vergütung einer Langzeittherapie (ab der 25. Sitzung). Hier werden weiter Zuzahlungen nach §2 GOÄ anfallen.

Selbstzahler:innen

Eine Psychotherapie kann auch selbst gezahlt werden, wenn Sie die Leistungen nicht von Ihrer Krankenversicherung übernehmen lassen wollen. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da ich Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung stelle.

Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024.

Honorar- und Leistungsübersicht nach GOP (§2 GOÄ):

 

Gesetzlich Versicherte

Um als gesetzlich versicherte Person eine Psychotherapie in einer Privatpraxis durch die Gesetzliche Krankenkasse erstattet zu bekommen, muss der Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gegangen werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn niedergelassene Psychotherapeut:innen aufgrund einer zu hohen Auslastung, keine Therapieplätze innerhalb einer zumutbaren Wartezeit anbieten können. Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“.

Bevor ein Kostenerstattungsverfahren angestrebt wird, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren. Auf folgenden Seiten können Sie nach niedergelassenen Kolleg:innen suchen: 

https://www.therapie.de/therapeutensuche/ergebnisse/?ort=Berlin

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung

https://psych-info.de/#filter

Gerne schicke ich Ihnen ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu!

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