KOSTEN
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit habe ich keine vertragspsychotherapeutische Zulassung und kann somit nicht ohne Weiteres gesetzlich versicherte Menschen behandeln. Eine Behandlung von gesetzlich Versicherten kann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren erfolgen. In meiner Praxis nehme ich zurzeit ausschließlich Privatversicherte und Selbstzahler:innen auf und leite keine Kostenerstattungsverfahren mehr ein.
Stand September 2024
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie zunächst prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Wichtig ist, dass Sie sich bitte vor Beginn der ersten Stunde bei Ihrer Versicherung erkundigen, wie viele Stunden für eine Psychotherapie übernommen werden (Probatorik, Behandlungsstunden) und welche Unterlagen Sie für eine Genehmigung entsprechend einreichen müssen. Um eine Psychotherapie zu beginnen muss diese zuvor schriftlich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung beantragt werden. Ich schließe mit den Patient:innen eine sogenannte Honorarvereinbarung vor Beginn der Behandlung ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Was dies im Einzelnen bedeutet, kläre ich gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen.
Beihilfe für Beamt:innen
Für Beamt:innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut:innen. Bitte erkundigen Sie sich auch hier vorab nach den allgemeinen Bedingungen für eine Kostenübernahme.
Selbstzahler:innen
Eine Psychotherapie kann auch selbst gezahlt werden, wenn Sie die Leistungen nicht von Ihrer Krankenversicherung übernehmen lassen wollen. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie Informationen zum Kostenerstattungsverfahren benötigen, schicke ich Ihnen gerne solche per E-Mail zu. Melden Sie sich, selbst wenn eine Behandlung nicht mehr über mich erfolgen kann.